Wie ein Bußgeld bei Verstößen gegen die DSGVO bemessen wird, war bislang völlig unklar. Doch bald könnte es nach Ansicht der Datenschutzkonferenz teuer werden. In einem Rechenmodell kann nun einfach überschlagen werden, mit welchen Bußgeldern ein Unternehmen, das gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verstößt, rechnen kann:

Die Basis bildet ein sogenannter „Tagessatz“, der sich aus den Jahresumsatz des Unternehmens berechnet. Je nach Schweregrad des Verstoßes werden dann Faktoren verwendet und mit diesem Tagessatz multipliziert. Etwaige Aufschläge zur Anzahl betroffener Personen oder Schadensausmaß werden noch prozentual hinzu addiert. Es wird berücksichtigt, ob ein Unternehmen erstmals auffällig wird, strafmindernd sollen sich auch die Kooperationsbereitschaft und Maßnahmen zur Schadensminderung auswirken.

Es bleibt abzuwarten, wie die Unternehmen damit umgehen werden. Erste Bußgelder nach dieser Berechnung wurden bereits von deutschen Aufsichtsbehörden verhängt.

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