AGB der workBOXX-solutions GmbH, Freiburg i. Br.

Gültig ab: 01. Juli 2022

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Kunden mit der workBOXX-solutions GmbH mit Sitz in der Mooswaldallee 6, 79108 Freiburg.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(3) Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.

(4) Bei Verkauf von Hardware und Software-Lizenzen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Kaufrecht (§§ 433 ff BGB), für Dienstleistungen, insbesondere für Beratung, Installation, Wartung, Softwarepflege und Schulung gelten die Vorschriften über das Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff BGB) und soweit der Kunde die Erstellung oder Anpassung von Software in Auftrag gegeben hat, gilt Werkvertragsrecht (§§ 633 ff BGB) ergänzend.

§ 2 Angebot, Leistung und Abnahme

(1) Sofern nicht anders gekennzeichnet sind alle Preise zzgl. der für das Produkt zum Angebotszeitpunkt geltenden gesetzl. MwSt.

(2) Alle Angebote sind für uns freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Vertreter.

(3) Wir behalten uns geringfügige technische oder durch aktuelle Produktverfügbarkeit bedingte Abweichungen vom Angebot vor.

(4) Transport-, Porto und Verpackungskosten sind sofern nicht anders angegeben nicht im Kaufpreis enthalten. Wir wählen für den Warenversand geeignete Transportunternehmen aus. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen.

(5) Die Einhaltung des Leistungszeitpunktes setzt die rechtzeitige, ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Veranlasst der Kunde Änderungen des erteilten Auftrages, ist die Verlängerung der Leistungsfrist in angemessenem Umfang möglich. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(6) Ergibt sich durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Feuer, sonstige unvorhersehbare Ereignisse), eine Leistungsverzögerung, verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(7) Bei Leistungsverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungsverzugs nach dem Ende der zweiten Woche  für nachweislich entstandene Schäden für jede weitere vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Leistungswertes, maximal 15 % des Leistungswertes.

(8) Verzögert sich die Leistung wesentlich, so sind beide Parteien nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für den Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert. Gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistungen sind dem Kunden zu erstatten.

(9) Die Bereitstellung der Leistung zur Abnahme hat der Kunde schriftlich zu bestätigen. Wir können Teilleistungen erbringen.

(10) Die Lieferung von Hardware und Software erfolgt individuell für jeden Kunden – häuft ist bei Bestellung eine Endkundenregistrierung Voraussetzung. Darum ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall eine Rücknahme auf Kulanz stattfinden, leitet sich daraus kein allgemeines Rückgaberecht ab.

§ 3 Bezahlung

(1) Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Zugang zahlbar ohne Einschränkung.

(2) Für Zahlungen findet lediglich folgendes Konto Verwendung:

workBOXX-solutions GmbH
Volksbank Breisgau-Markgräflerland
IBAN DE64680615050010517303
BIC GENODE61IHR

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt des Abschlusses des konkreten Kaufvertrages, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

§ 5 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Bei Neuwaren verjähren Mängelansprüche eines Verbrauchers nach 24 Monaten, bei Gebrauchtware nach 12 Monaten. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren bei Neuwaren nach 12 Monaten, bei Gebrauchtware nach 6 Monten.

(2) Werden vom Kunden oder Dritten Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

(3) Software ist nur dann fehlerhaft, wenn ausschließlich reproduzierbare Fehler erzeugt werden, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Software liegen. Keine Fehler sind somit Beeinträchtigungen, die sich aus mangelhafter Hardware, unsachgemäßer Bedienung, schadhaften Daten, etc. ergeben. Auch bei eigenmächtigem Vornehmen von Änderungen an der Software kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden.

(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl Nachbesserungen vornehmen oder Ersatz leisten. Hierzu ist eine ausreichende Fehlerbeschreibung durch den Kunden notwendig, so dass der Fehler für uns bestimmbar wird. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns zur Fehlerbehebung notwenige Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er hat uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(5) Vor etwaiger Rücksendung einer Sache ist unsere Zustimmung einzuholen.

§ 6 Haftung

(1) Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit schließen wir die Haftung aus; dies betrifft insbesondere entstandene Schäden durch Produktionsausfall, Stillstand, entgangener Gewinn und Schäden am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb (Vermögensschäden) z.B. infolge von Computerausfällen. Dies gilt soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

(3) workBOXX haftet bei Auftragsarbeiten bis zum Wert des Gesamtauftrages ohne Hard- und Software.

(4) Liegt bei einfacher Fahrlässigkeit eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vor, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Bei durch uns verschuldetem Datenverlust haften wir nicht für fahrlässig verursachte Schäden, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre, maximal jedoch insgesamt nur bis zur Höhe der Gesamtvergütung.

§ 7 Eigentumsrechte

(1) Im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen können durch uns Software, Skripten und andere Werke erstellt werden. Diese sind sofern nichts Anderes vereinbart wurde unser Eigentum. Eigentumsrechte anderer bleiben unberührt.

(2) Der Kunde erhält ein Ausschließliches Nutzungsrecht für den im bei der Übergabe vorgesehen Umfang und für den da vorgesehenen Zweck. Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verkauf bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.

§ 8 Datengeheimnis und überlassene Unterlagen

(1) Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung erhaltener Daten. Bei Weiterleitung von Daten des Kunden an Dritte (Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen, Dienstleister) zur Erfüllung des Vertrages werden diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) An allen in Zusammenhang mit dem Angebot und der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Überlassene Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen dürfen weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 9 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Freiburg i. Br.), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.